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Klage Dortmund - kalt erwischt....

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 6. August 2009


Liebe Kameradinnen und Kameraden,

der Befangenheitsantrag vom Wochenende gegen den Richter Winkelmann und
zwei weitere mir namentlich nicht bekannte Richter bzw. Richterinnen am
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Gericht offenbar auf dem kalten
Fuß erwischt. Die Antwort war lustig.

Die abgelehnten Richter gehören der 14. Kammer an. Über die
Ablehnungsanträge entscheidet die 5. Kammer als Vertretungskammer der
14. Kammer. Der Vorsitzende der 5. Kammer, Vors. Richter Lohmann,
schickte mir die dienstlichen Äußerungen von zwei Richtern der 14.
Kammer, nämlich Herrn Winkelmann und seinem Richterkollegen Berkel.
Weiter erfuhr ich: Wer als dritter Richter über den Aussetzungsantrag
entscheidet, ist noch nicht klar. Der Vorsitzende der 14. Kammer
befindet sich im Urlaub; es müssen "ein oder sogar zwei
Vertretungsrichter herangezogen werden".

Auch die Benennung der Gerichtspersonen, die über die Ablehnungsgesuche
zu entscheiden haben, gestaltete sich schwierig.

Zum einen ist dies der Vorsitzende Richter Lohmann als Chef der 5.
Kammer; soviel ist klar. "ggf" kommt sein Richterkollege Seeger hin.
Warum "ggf", habe ich nicht erfahren. Frau Richterin Blaschke ist
teilzeitbeschäftigt und wird daher nicht zur Vertretung
herangezogen.Herr Richter Lütz ist langfristig erkrankt und daher nicht
verfügbar. Mithin wird wohl ein weiterer Richter aus der
Vertretungskammer der 5. Kammer, der 4. Kammer, mit herangezogen werden
müssen....

Man stellt sich, wenn man so etwas liest, die Frage, ob man es mit einem
Verwaltungsgericht zu tun hat oder mit einem Vertretungsgericht.

In gewisser Weise ist dieses nüchtern abgefaßte Schreiben zwar noch
nicht wirklich ein personeller Offenbarungseid, aber es kommt dem schon
relativ nahe.

Betonen sollte man allerdings, daß die Schuld hierfür nicht bei den
entsprechenden (inzwischen drei!) Kammern des Verwaltungsgerichts liegt.
Die können nichts dafür, daß sie in der Urlaubszeit nicht voll besetzt
sind oder daß ihnen jemand wegen langfristiger Krankheit -
unbekannterweise wünschen wir aus menschlicher Anteilnahme gute
Besserung! - ausgefallen ist. Solche Sachen passieren überall, und wenn
jemand Schuld hat, dann das Justizministerium des Landes, das auch an
der personellen Besetzung der Gerichte spart.

Aufgrund dieser Stellungnahme habe ich zwei von drei
Befangenheitsanträgen zurückgezogen.

Der dritte Richter der 14. Kammer (oder auch ein Vertretungsrichter)
kann allein deshalb nicht befangen sein, weil noch gar nicht feststeht,
wer das denn nun sein wird... Wenn er selber noch nicht weiß, daß er in
dieser Sache zu entscheiden hat, ist Befangenheit naürlich unmöglich....

Auch der Befangenheitsantrag gegen den Richter Herrn Berkel war
zurückzuziehen. Aus der dienstlichen Äußerung des Richters Berkel ergibt
sich, daß dieser bisher mit dem Fall nur am Rande vertraut gemacht
worden ist; er war also bisher so wenig einbezogen, daß er auch
schwerlich befangen sein kann.

Den Befangenheitsantrag gegen den Richter Herrn Winkelmann habe ich
aufrecht erhalten. Zwar hat sich aus den Schwierigkeiten bei der
Besetzung der Kammer ergeben, daß diese - anders, als ich befürchtet
hatte - nicht kurzfristig die Sachentscheidung zusammen mit der
Ablehnung meiner Anträge auf verfahrenslenkende Weisungen sowie auf
Durchführung der mündlichen Verhandlung und vorherige Akteneinsicht
treffen wird. Das konnte ich aber nach Lektüre des Schreibens von Herrn
Richter Winkelmann nicht voraussetzen. Seine Formulierung klang eher so,
als werde die Kammer unmittelbar nach dem 2. August - Ende meiner
Rückäußerungsfrist - "abschließend entscheiden". Die Formulierung
"abschließende Entscheidung" war hier maßgeblich.

Außerdem bleibt der Fakt, daß das Schreiben mit Fristsetzung trotz
Vermerk "EILT" einen Tag später abgepostet wurde, als dies spätestens
der Fall hätte sein dürfen; damit war meine Rückäußerungsfrist kürzer
als vorher die dem Polizeipräsidium Dortmund eingeräumte. Das ist ein
Verstoß gegen das Prinzip der Waffengleichheit vor Gericht, so daß die
dringende Besorgnis der Befangenheit bleibt.

Fazit der Angelegenheit:
Es bringt manchmal erhellende Erkenntnisse über die internen Abläufe und
Strukturen von Gerichten, wenn man mit einem Befangenheitsantrag
dazwischen haut.

Christian Worch


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