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Passau: auch zweite Runde gewonnen
Nachricht von:
Christian Worch
Hamburg, den 2. Januar 2009
Passau: auch zweite Runde gewonnen
Heute abend wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde
der Stadt Passau zurück. In kurzen, trockenen Worten belehrte er die
Beschwerdeführerin, daß auch nach Inkrafttreten des (neuen) Bayerischen
Versammlungsgesetzes die Grundrechte, wie sie in de Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben sind, bei jeder
versammlungsrechtlichen Entscheidung wie bisher zu beachten sind.
Es steht also der morgigen Demonstration kein rechtliches Hindernis mehr
im Wege.
Mit besten Grüßen
Christian Worch
Hamburg, 2. Januar 2009
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