Passau: Erste Runde gewonnen

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Passau: Erste Runde gewonnen

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 2. Januar 2009

Passau: Erste Runde gewonnen

Heute vormittag gegen 11.28 Uhr entschied das Verwaltungsgericht
Regensburg: Die aufschiebende Wirkung meiner Klage gegen das Verbot der
Passau-Demonstration wird angeordnet. Es wurden folgende Auflagen erlassen:

1. Redner und sonstige Teilnehmer dürfen sich nicht in Wort, Schrift,
Bild, durch Gesten oder sonstwie ehrverletzend über Herrn Alois Mannichl
als Opfer der Straftat vom 13. Dezember 2008 äußern; insbesondere wird
die Verwendung des Begriffs „Mannichl-Lüge“ sowie das sichtbare
Mitführen von „Lebkuchenmännern oder Lebkuchen in sonstiger Form untersagt.
2. Die Zufahrten zur Polizeidirektion sind freizuhalten; Einweisung
erfolgt vor Ort durch Ordner.
3. Es ist auf je 25 Teilnehmer ein Ordner zu stellen.
4. Den Teilnehmern wird das Mitführen und Tragen von Masken,
insbesondere „Eselsmasken“, untersagt.

Theoretisch kann die Stadt Passau gegen den Bschluß noch Beschwerde zum
Obergericht einlegen. Allerdings hat seit vielen Jahren der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof nicht mehr negativ entschieden, wenn wir in
erster Instanz gewonnen haben. (Eher war es umgekehrt, daß wir manchmal
in erster Instanz verloren, aber vor dem VGH gewonnen haben.) Es ist
damit allerhöchst unwahrscheinlich, daß die Stadt Passau ihr
Versammlungsverbot noch gerichtlich durchsetzen kann.

Von mir noch ein paar Anmerkungen für die Teilnehmer: Das (neue)
bayerische Versammlungsrecht hat ein paar verschärfte Bestimmungen. U.a.
fällt darunter das „Militanzverbot“. Es ist auch nicht ratsam, in
durchgängig oder überwiegend schwarzer (oder auch nur dunkler) Kleidung
zu kommen. Sowohl ziviles als auch zivilisiertes Auftreten der
Demonstranten wird daher allein aus juristischen Gründen empfohlen.

Wir sehen uns in der Drei-Flüsse-Stadt.

Mit besten Grüßen
Christian Worch
Hamburg, den 2. Januar 2009


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