- zurück zur Auswahl -

BESUCH DER DRITTEN ART....

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, 18. Dezember 2008


BESUCH DER DRITTEN ART....

Heute gegen 13.oo Uhr klingelte es an meiner Tür. Die beiden Herren, die
erschienen, wiesen sich als Mitarbeiter des LKA (Landeskriminalamtes)
Hamburg aus. Auf meine höfliche Frage, was ich denn für Sie tun könne,
sagte mir ihr Wortführer, sie kämen im Auftrag ihrer bayerischen
Kollegen und wollten mich zum Fall Mannichl einvernehmen. Ich sagte
ihnen darauf, daß ich zu diesem Fall nichts zu sagen hätte und im
übrigen keine Veranlassung sähe, mich mit der Polizei darüber zu
unterhalten. Daraufhin erklärte mir der Wortführer der beiden in ein
klein wenig forschem Ton, dann müsse ich damit rechnen, daß die
Staatsanwaltschaft mich vorlade und gegebenenfalls zwangsvorführen
ließe. Ich sagte ihm, nein, damit müsse ich nicht rechnen, während sein
Kollege erkennbar schmunzeln mußte. (Der Kollege des Wortführers hat
möglicherweise mein Profil gründlicher gelesen als der andere.....) Denn
die Staatsanwaltschaft habe mich in einem solchen Falle bitteschön
ordnungsgemäß zu laden, und erst wenn ich einer solchen Ladung nicht
folgte, sei eine Zwangsvorführung zulässig; vorher und ohne die
Gelegenheit, einer ordnungsgemäßen Ladung selbst zu folgen, sei diese
nun mal nicht zulässig. Ich erklärte ihnen auch, daß ich ihnen das rein
vorsorglich mit Blick auf einen mir inzwischen bekanntgewordenen Fall
aus Bayern sagte; nicht, daß ich dem LKA Hamburg deshalb irgendwelche
Vorhaltungen machen wolle, weil sie beide ja nur in Amtshilfe für die
bayerischen Kollegen tätig seien. Ein wenig verbissen bemerkte der
Wortführer, daß mir ja sogar Fachausdrücke bekannt seien („Amtshilfe“),
und dann wandten sie sich zum Gehen, derweil ich ihnen noch einen
schönen Tag wünschte. Das Gespräch fand übrigens an der Haustür statt,
weil ich keinen Grund zu sehen vermochte, die beiden Herren
hereinzubitten, und weil mir verdammt egal ist, ob Nachbarn von mir
derartige Gespräche mithören. Hier im Ghetto, wo ich wohne, fällt man ja
schon fast auf, wenn man NIE Besuch von der Polizei bekommt. Insofern
sah ich diesen Besuch der beiden Herren als eine Art von
sozial-ingetrativer Maßnahme an und möchte mich an dieser Stelle
bedanken. Auch wenn bei dem Wortführer für mich zeitweilig der Eindruck
entstand, er wolle mich mit einer möglichen Zwangsvorstellung vielleicht
ein wenig einschüchtern, werde ich auf eine Anzeige oder
Dienstaufsichtsbeschwerde verzichten. (Obwohl ich einen Ohrenzeugen
hätte, der das Gespräch beeiden könnte, weil ich gerade mit einem
juristisch übrigens sehr versierten Kameraden telefonierte und den
Apparat in der Hand hatte, so daß er jedes Wort mithören konnte.) Denn
selbst wenn die Bemerkung von ihm einschüchternd gemeint gewesen sein
soll, habe ich für deartige Versuche einfach keine sensible Antenne und
fühle mich davon nicht behelligt.

Warum die bayerische Polizei ihre Hamburger Kollegen gebeten hat, mich
zu verhören, ist mir nicht bekannt. Die einzige logische Erklärung wäre
für mich, daß ich Teilnehmer bei der Beisetzung von Friedhelm Busse war
und daß die Medien die spätere Öffnung des Grabes und Entfernung einer
Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz aus diesem als Anlaß für den Anschlag
auf Polizeidirektor Alois Mannichl vermuten. Ob das eine rein mediale
Vermutung ist oder ob sie auch von der bayerischen Polizei geteilt wird,
entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn solche in meinen Augen ein klein wenig aufdringlichen Hausbesuche
jetzt dem Zweck dienen sollen, „die Szene aufzumischen“, und zwar über
die Grenzen des Freistaates Bayern hinaus, fühle ich mich davon weniger
„aufgemischt“ als auch eher belustigend. Auch mein telefonischer
Gesprächspartner, der rechtskundige Kamerad aus Baden-Württemberg, war
belustigt. Als wir das Gespräch nach dem Abgang der beiden Herren vom
LKA fortsetzten, bedankte er sich ausdrücklich bei mir für die
Gelegenheit, dieses Gespräch mitzuhören; er fand es, wie er es
ausdrückte, „erhebend“.

In Sachen Philipp Hasselbach, den man tatsächlich – offenbar
rechtswidrig – verschleppt und über Nacht im Polizeigewahrsam gehalten
hat, habe ich gehört, daß dieser nunmehr deswegen Strafanzeige wegen
Freiheitsberaubung (begangen im Amt) erstatten will oder möglicherweise
zur Stunde bereits erstattet hat.

Der in unseren Kreisen bekannte Rechtsanwalt Andre Picker, der den
33-jährigen Ehemann des per Haftbefehl verhafteten Ehepaares aus München
anwaltlich vertritt, bezeichnete den gegen seinen Mandanten ergangenen
Haftbefehl gegenüber dem SPIEGEL inzwischen als „abenteuerlich“. Dieser
Haftbefehl stütze sich laut Picker nur auf die Aussage eines Zeugen, der
Herrn und Frau H. am Tattag in Passau (nicht: Fürstenzell) gesehen haben
wolle. (Meiner Erinnerung nach liegen zwischen Passau und Fürstenzell 15
Kilometer.) Ein „tatfördernder Beitrag“ sei ein Aufenthalt in Passau
laut Picker jedoch nicht. Ein solcher tatfördernder Beitrag sei von den
Behörden im übrigen bisher nicht benannt worden.

Nach den mehr und mehr bekanntwerdenden Details sieht es für mich
persönlich so aus, als würde die bayerische Polizei (und in einem Fall
wohl sogar ein bayerischer Amtsrichter!) die Grenzen rechtsstaatlichen
Handelns offenbar überschreiten!

Daher kann ich allen Betroffenen nur raten, auf Besuche der dritten Art
und sonstige behördliche Schikaneversuche mit der nötigen Gelassenheit
und geistigen Überlegenheit zu reagieren, gegebenenfalls von rechtlichen
Mitteln Gebrauch zu machen und politische Reaktionen vor Ort -
eispielsweise in Form von Mahnwachen, Demonstrationen o.ä. – dringend zu
erwägen.

Mit besten Grüßen
Christian Worch


Zur Startseite