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Nachgehakt: Polizei Lüneburg verliert wegen 2. Juni 2007

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 29. Oktober 2008

NACHGEHAKT: Polizei Lüneburg verliert wegen 2. Juni 2007


Liebe Kameradinnen und Kameraden!

Eine gute Meldung für alle, die am 2. Juni 2007 in Lüneburg in
polizeilichen Gewahrsam genommen worden sind. Die Klage unseres
Kameraden Adolf Dammann sowie zwei weiterer Kameraden dagegen war ja
bereits im Februar erfolgreich. Allerdings hat die Polizei Lüneburg
gegen den Beschluß des Amtsgerichts „Sofortige Beschwerde“ eingelegt.
Über diese „Sofortige Beschwerde“ hat jetzt das Landgericht entschieden
und sie verworfen; also wurde auch in zweiter Instanz festgestellt, daß
die ca. 150 Kameradinnen und Kameraden nicht über mehrere Stunden hätten
in Gewahrsam gehalten werden dürfen.

Diese Feststellung des Landgerichts ist unanfechtbar, weil die „Weitere
sofortige Beschwerde“ ausdrücklich nicht zugelassen worden ist.

Wir haben jetzt die Möglichkeit, daß alle, die von der damaligen
Ingewahrsamnahme betroffen waren, Schmerzensgeld/Schadenersatz für – wie
es so schön heißt – entgangenes Freizeitvergnügen einfordern können. Die
Betroffenen wenden sich bitte an die damaligen Organisatoren der
Busreisegruppen. Erforderlichenfalls stelle auch ich gern einen
entsprechenden Kontakt her.

Mit besten Grüßen
Christian Worch


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