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Nochmal nachgehakt: Hamburg, 1. Mai 2008

Nachricht von:
Christian Worch

Nochmal nachgehakt: Hamburg, 1. Mai 2008

Ich bezichtige den Hamburger Polizeibeamten Peter Born in aller Form und
öffentlich der Lüge. In seinem Schreiben vom 5. Juni 2008 an Herrn Dr.
Gundolf Fuchs und dessen Ehefrau hat er behauptet: „Eine bis zu 400
Personen starke Gruppe, darunter ein überwiegender Teil von sogenannten
Autonomen Nationalisten, erkannte eine gleich große Anzahl von
Linksextremisten. Die Gruppe mit den Autonomen Nationalisten rannte
nahezu geschlossen in Richtung der andere. Es war ein hoher Grad an
Aggression und Gewaltbereitschaft zu erkennen.“ Born stützte sich dabei
nicht auf Berichte anderer, ihm nachgeordneter Beamter, sondern machte
geltend: „Meine Aussagen stützen sich dabei auf das selbst Erlebte uns
Gesehene sowie auf Fakten und Tatsachen, die ich Ihnen an dieser Stelle
nicht näher benennen werde.“

Das ist gelogen. Wenn dem Herrn Born nicht paßt, von mir der Lüge
bezichtigt zu werden, stelle ich ihm gern anheim, mich wegen Beleidigung
anzuzeigen; ich bin bereit, den gerichtlichen Wahrheitsbeweis für meine
Version und gegen die seine zu erbringen. Wenn er Mumm in den Knochen
hat, traut er sich. Aber ich fürchte, daraus wird nichts. Und eine
gerichtliche Klärung von meiner Seite aus zu eröffnen, ist aus formalen
Gründen leider nicht möglich. Sonst wäre dies natürlich schon geschehen.

Sehr passend kommt gerade dieser Tage eine Nachricht, die auch Peter
Born betrifft. Die Polizei Hamburg hat ein Verwaltungsklageverfahren
gegen die NPD – Landesverband Hamburg – verloren. Es ging um die
Auflösung eines Informationsstandes im Jni 2006 in Hamburg-Eimsbüttel.
Das Gericht hat festgestellt, daß diese Auflösung rechtswidrig war.
Verantwortlich damals: Peter Born! (Siehe zu den Einzelheiten:
http://www.npd-hamburg.de/ , Artikel: 12.07.2008 - NPD gewinnt gegen
Polizei Hamburg)

Aus diesem Grunde ist die nachfolgende Dienstaufsichtsbeschwerde wegen
gleich zweier Verstöße gegen die behördliche Neutralitätspflicht heute
erhoben worden:


Behörde für Inneres, Polizei
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg



Telefax: 4286 – 550 55


Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit erhebe ich

Dienstaufsichtsbeschwerde

gegen den Polizeibeamten Peter Born wegen Verstoßes gegen die
behördliche Neutralitätspflicht.

Anläßlich einer am 1. Mai stattgefundenen Demonstration in Hamburg war
Herr Born entweder Leiter des Einsatzes oder maßgeblich an der Leitung
beteiligt. Am Freitag, dem 1. Mai, soll er auf einer Pressekonferenz
Äußerungen gemacht haben, die ich leider nicht dokumentiert habe. Indes
hat er diese zu einem späteren Zeitpunkt in einem Schreiben an Herrn Dr.
Gundolf Fuchs und Ehefrau wiederholt, nämlich, daß in der
Lauensteinstraße eine bis zu vierhundert Personen starke Gruppe,
darunter ein überwiegender Teil von sogenannten Autonomen Nationalisten,
eine gleich große Anzahl von Linksextremisten erkannt habe und nahezu
geschlossen in Richtung der anderen gerannt sei.

Sowohl die Angabe, daß diese Gruppe sich „nahezu geschlossen“ auf die
Meinungsgegner zubewegt habe, als auch, daß sie dies „rennend“ getan
habe, ist falsch. In Verbindung mit dem nachfolgenden Satz „Es war ein
hoher Grad an Aggression und Gewaltbereitschaft zu erkennen“ soll damit
– offenbar ebenso wie am 2. Mai auf der Pressekonferenz – der Eindruck
erweckt werden, Teilnehmer (bzw. präsumptive bzw. spätere Teilnehmer)
der „Demonstration rechts“ seien in gleichem Maße gewaltbereit oder gar
gewalttätig gewesen wie die linksextremistischen Gegendemonstranten, die
u.a. dadurch aufgefallen sind, daß sie den S-Bahn-Verkehr durch mehrere
Brandlegungen an Gleisen unterbrochen haben, daß sie ein Reifenlager –
pikanterweise eines schwarzafrikanischen Händlers – abgebrannt haben,
daß sie insgesamt fünf oder sechs PKWs – darunter ein polizeiliches
Einsatzfahrzeug – abgebrannt haben und ungefähr vier Reisebusse mit
Steinen beworfen und dabei jeweils mehrere Scheiben zerstört haben. Ganz
zu schweigen davon, daß die Gegendemonstranten den Demosntrationszug
rechts mehrfach aus dem Hinterhalt mit Steinen beworfen und an
verschiedenen Stellen Container oder Müllsammelbehälter in Brand gesetzt
haben.

Durch die falsche Wiedergabe von tatsächlichem Geschehen in Verbindung
mit der nachfolgenden Bewertung hat Herr Born – offenbar von politischer
Animosität getrieben – gegen seine Pflicht zur behördlichen Neutralität
verstoßen.

Offenbar handelt es sich nicht um einen Einzelfall.

Bereits am 3. Juni 2006 – also nahezu genau zwei Jahre vor den
Ereignissen des 1. Mai bzw. der nachfolgenden Pressekonferenz vom 2. Mai
bzw. dem Schreiben an Herrn Dr. Fuchs und Ehefrau vom 5. Juni 2006 – war
Herr Born hiesiger Kenntnis nach Einsatzleiter, als die
Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD – in Hamburg-Eimsbüttel
einen sogenannten Informationsstand aufstellte, sprich eine
Sondernutzung nach dem Wegerecht zur Verbreitung von
Informationsmaterial in Anspruch nahm. Nach der Zerstörung des Tisches,
der physikalisch gesehen den Stand bildete, ordnete Herr Born die
Entfernung der NPD-Anhänger an und untersagte zugleich eine daraufhin
angemeldete Spontandemonstration. Das Verhalten des Herrn Born war
rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil vom 15.
April 2008 festgestellt hat. Auch hier spielte offenbar politische
Animosität des Herrn Born eine Rolle. Auch mit diesem Verhalten hat er
gegen seine Pflicht zur behördlichen Neutralität verstoßen.

Es sind daher dienstrechtliche Schritte einzuleiten.

Eine Kopie des erwähnten Schreibens an Herrn Dr. Fuchs und Ehefrau wird
beigefügt; auf die Beifügung einer Kopie des erwähnten Urteils des VG
Hamburg vom 15. April 2008 wird verzichtet, da die Polizei Hamburg in
dem Verfahren Beklagte war und das Urteil ihr mithin vorliegen müßte.

Ich ersuche höflich, mich über die Behandlung der Angelegenheit in
Kenntnis zu halten.

Mit freundlichem Gruß


Christian Worch


 

 

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