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Bauchklatscher in Lübeck

Nachricht von:
Christian Worch


Hamburg, den 27. März 2008


Bauchklatscher in Lübeck:

Über viele Jahre hinweg ärgerten Versammlungsbehörden uns mit der
Auflage, daß die Wortkombination „Nationaler Widerstand“ nicht in
Sprechchören oder auf Druckwerken (teilweise auch: in Reden oder auf
Transparenten) verwendet werden durfte. Nach einem sechseinhalb Jahre
währenden Rechtsstreit darüber haben wir in dieser Sache im letzten
Dezember vor dem Verfassungsgericht gewonnen.

Das hat die Versammlungsbehörd Lübeck nicht weiter gekümmert; die
erließen für die Demonstration am 29. März die gleiche Auflage noch mal.
Da nicht jede Versammlungsbehörde regelmäßigt Beschlüsse des
Verfassungsgerichts liest, übermittelte der Veranstalter ihnen eine
Kopie und fragte höflich, ob sie im Lichte dieses Beschlusses dabei
bleiben wollten, die Auflage zu erlassen.

Unglaublicherweise blieb die Stadt Lübeck bei ihrer Auflage. Das war
gestern.

Noch am gleichen Tag wurde Widerspruch eingelegt und abends
Verfügungsklage zum Verwaltungsgericht in Schleswig erhoben. Diese war
heute erfolgreich. Die Formulierung des § 31 Abs. 1
Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig. „Die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und
der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ Da steht nichts von: „Alle
Behörden außer dem Ordnungsamt der Stadt Lübeck“. Alle heißt alle.

Die Verfügungsklage war daher noch heute nachmittag erfolgreich. Es
bedurfte dazu noch nicht einmal einer Entscheidung der dreiköpfigen
Kammer, sondern das konnte der Vorsitzende als Einzelrichter genausogut
entscheiden. Glasklarer Fall.

Bemerkenswert ist allerdings die Frechheit, mit der die Stadt Lübeck
versuchte, ihre Auflage trotzdem noch zu erlassen.

Das war rechtswidrig, und genaugenommen war es auch verfassungswidrig. –
Man stellt sich dabei die Frage, warum WIR eigentlich immer als
Verfassungsfeinde bezeichnet werden, wenn die Behörden, die in
besonderem Maße zur Wahrung von Recht und Gesetz verpflichtet sind,
einfach so gegen Entscheidungen des Höchtsgerichts zu verstoßen versuchen!

Jedenfalls hat das Ordnungsamt Lübeck einen herben Bauchklatscher
hingelegt, und es bleibt nur zu hoffen, daß auch ein paar Anhänger der
regierenden SPD das sowohl mitkriegen als auch bei den anstehenden
Kommunalwahlen berücksichtigen.

Hamburg, den 27. März 2008
Christian Worch


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