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Kundgebung Bergedorf endgültig zugelassen

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 7. Februar 2007

Oberverwaltungsgericht läßt Kundgebung in Hamburg-Bergedorf endgültig zu

Die Beschwerde der Polizei Hamburg gegen den Beschluß der ersten Instanz
des Verwaltungsgerichts, mit dem das Verbot der Kundgebung am 10.
Februar 2007 aufgehoben wurde, wurde vom Obergericht verworfen. Diese
Entscheidung erfolgte erwartungsgemäß, da die Beschwerde so schwach
begründet war, daß sie wie eine reine „Pflichtübung“ wirkte.
Festzuhalten ist, daß hier wieder einmal eine Behörde öffentliche Mittel
für ein völlig sinnloses Verfahren verschwendet hat, nur um die
politischen Bedürfnisse von radikalen und bürgerlichen Linken oder
ausländerfreundlichen Gutmenschen zu befriedigen.

Eine Vielzahl von Gegenaktionen bürgerlicher bis extrem linker Kreise
ist natürlich auch schon angemeldet.

Hamburg, den 7. Februar 2007
Christian Worch


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