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Fragenkatalog

Nachricht von:
Christian Worch

Freitag, 01. Dezember 2006

Fragenkatalog

Vorbemerkung:

Während ich an dem nachfolgenden Fragenkatalog arbeitete, arbeiteten Holger Apfel und Winfried Petzold an einem Rundschreiben an die Mitglieder der Sächsischen NPD, das am Donnerstag, dem 30. November, um 17.oo Uhr auch ins Internet gestellt wurde, genau genommen in das Diskussionsforum „Nationales Forum Sachsen“.

Einige wenige der von mir aufgelisteten Fragen haben sich damit beantwortet, bevor ich sie stellen konnte. (Konkret sind das die Fragen Nr. 15, 17 und 18.) Ich lasse sie der Vollständigkeit halber trotzdem drin; es ist beim Lesen im Zusammenhang eben nur zu berücksichtigen, daß sie sich durch das Mitgliederrundschreiben von Fraktion und Landesvorstand schon erledigt haben.

Nun der Text in seiner Fassung mit angehängtem Fragenkatalog, wie er am Donnerstag, dem
30. November, ca. 14.oo bis 16.oo Uhr entstanden ist:

Der dringende Tatverdacht gegen den vormaligen sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Matthias Paul, kinderpornographische Werke besessen oder gar verbreitet zu haben, ist einer der schwersten vorstellbaren politischen Schäden. Dieser Schaden betrifft nicht allein die Fraktion der NPD im Sächsischen Landtag oder den Landesverband Sachsen der NPD oder die gesamte NPD. Dieser Schaden betrifft auch alle Gruppen oder Personen außerhalb der NPD, die mit der NPD öffentlich zusammenarbeiten oder von der veröffentlichten Meinung mit der NPD in Verbindung gebracht werden.

Daher sind meiner Meinung nach die Fraktion der NPD im Sächsischen Landtag sowie der Landesvorstand des Landesverbandes Sachsen der NPD in der Pflicht, mit dieser Angelegenheit nicht wie mit einer Privatsache umzugehen oder sich möglicherweise damit herauszureden, daß nach seinem Rücktritt von Ämtern und Mandat Matthias Paul sie jetzt gewissermaßen nichts mehr angehe. Sie sind meiner Meinung nach den Mitgliedern und Sympathisanten der NPD, den 191.000 sächsischen Wählerinnen und Wählern, die diese Fraktion und damit auch Matthias Paul überhaupt erst in den Landtag von Sachsen gebracht haben, sowie darüber hinaus dem ganzen Nationalen Lager jede nur machbare Sachaufklärung schuldig.

Da die Fraktion und der Landesvorstand sich in dieser Hinsicht bisher eher zurückgehalten haben, ist es angezeigt, einen Fragenkatalog aufzustellen und öffentlich an sie zu richten.

Diese Fragen sind:

1. Liegen der Fraktion Durchsuchungsbefehl und/oder Beschlagnahmeprotokoll der Durchsuchung vom 24. November 2006 vor?

2. Wenn ja: Ist beabsichtigt, diese Unterlagen öffentlich zu machen? Und wenn ja, wann?

3. Wenn die zu 1 genannten Unterlagen vorliegen, aber nicht beabsichtigt ist, diese öffentlich zu machen: Warum nicht?

4. Wenn die zu 1 genannten Unterlagen nicht vorliegen – einzeln oder beide nicht - , hat die Fraktion sie von Matthias Paul zum Zwecke der Öffentlichmachung angefordert?

5. Wenn die Fraktion die zu 1 genannten Unterlagen von Matthias Paul noch nicht angefordert hat, hat sie dann die Absicht, dies zu tun?

6. Wird die Fraktion, wenn sie die Unterlagen angefordert hat oder noch anfordert und sie nicht erhalten hat beziehungsweise erhalten sollte, diesen Umstand öffentlich machen und in geeigneter Weise kritisieren?

7. Ist der Fraktion das Buch „Im Teufelskreis der Gewalt“ des Aussteigers Nick W. Greger bekannt?

8. Wenn ja, seit wann ist es der Fraktion bekannt?

9. Ist der Fraktion bekannt, ob dieses Buch bzw. vorab dessen Manuskript auch dem vormaligen Abgeordneten Matthias Paul bekannt war?

10. Wenn der Fraktion bekannt ist, daß es Matthias Paul bekannt war, ist der Fraktion bekannt, ab wann es Matthias Paul bekannt war?

11. Ist – im Falle daß das Buch bzw. vorab das Manuskript seit einiger Zeit sowohl der Fraktion als auch Matthias Paul bekannt waren - die Behauptung des Aussteigers Nick W. Greger, Matthias Paul habe als 19-jähriger eine sexuelle Beziehung zu einer 14-jährigen gehabt und Sorge um eine eventuelle Schwängerung dieser gehabt, seitens der Fraktion Matthias Paul gegenüber in irgendeiner Weise thematisiert worden?

12. Nach früherem Recht war die sexuelle Beziehung zwischen einem 19-jährigen und einer 14-jährigen strafbar, wenngleich mit der Einschränkung, daß es ein Antrags- und kein Offizialdelikt war und daß im Falle eines Täters unter 21 Jahren das Gericht von Strafe absehen konnte, aber nicht mußte. Nach der 1994 in Kraft getretenen Strafrechtsreform wäre für den (heranwachsenden) 19-jährigen eine solche Beziehung zu einer (jugendlichen) 14-jährigen allenfalls dann strafbar, wenn der Heranwachsende eine Zwangslage der Jugendlichen ausnutzen oder Beischlaf gegen Entgelt mit ihr haben würde. Wenn diese Fraktion auf Bundesebene gesetzgeberische Kompetenz hätte: Würde sie die derzeitige liberalere Gesetzgebung beibehalten wollen, oder würde sie die vor 1994 gegolten habende schärfere Gesetzgebung wieder einführen wollen?

13. Matthias Paul ist nach Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten Durchsuchung, also des Bestehens eines „dringenden Tatverdachts“ des Besitzes oder möglicherweise auch der Verbreitung von Kinderpornogrpahie, von seinen Parteiämtern zurückgetreten und hat sein Landtagsmandat niedergelegt. (Die Niederlegung des Landtagsmandates wurde aus formellen Gründen allerdings wohl erst am Montag, dem 27. November, wirksam.) In einer ersten öffentlichen Erklärung vom Freitag, dem 24. November, hat die Fraktion dies mitgeteilt. Eine weitere öffentliche Erklärung vom Montag, dem 27. November, enthielt das zusätzliche Detail, daß der Rücktritt bzw. die Mandatsniederlegung durch Matthias Paul auf Auforderung von Fraktion und Landesverband geschehen sei. Hat es eine solche Aufforderung von Seiten der Fraktion und/oder des Landesverbandes gegeben, bevor Matthias Paul am Freitag zunächst (sofort wirksam) seine Parteiämter niedergelegt hat und gleichzeitig (formal erst später wirksam bzw. zu wiederholen) sein Mandat niedergelegt hat?

14. Wenn es die zu 13. genannte Aufforderung gegeben hat, warum wurde von dieser in der ersten Stellungnahme der Fraktion – vom 24. November – nichts erwähnt, wohl aber in der zweiten Stellungnahme der Fraktion – vom 27. November -?

15. Es besteht die Möglichkeit, daß Matthias Paul unschuldig im Sinne der ihm von der Staatsanwaltschaft gemachten Vorwürfe ist. In diesem Falle wäre die Niederlegung insbesondere seines Mandats natürlich ein sehr nobler Schritt zum Schutz der Fraktion, der er bisher angehört hat, beziehungsweise der Partei, der er noch angehört. Hat sich die Fraktion Gedanken darüber gemacht, ob oder in welcher Weise ihm bei Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens Kompensation für den nicht geringen wirtschaftlichen Verlust, der mit der Aufgabe eines mit Diäten verbundenen Mandtas entsteht, verschafft werden kann?

16. Nach einer Pressemitteilung der Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Holger Apfel am Montag, dem 27. November, folgendes erklärt: „Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel machte deutlich, daß sich die NPD – die stets für ein hartes und konsequentes Vorgehen im Kampf für die Durchsetzung eines effektiven Kinderschutzes eintritt – für die härtest mögliche Bestrafung auch für Matthias Paul einsetzen werde, wenn sich die Vorwürfe gegen ihn tatsächlich bewahrheiten sollten.“ Der derzeitige Strafrahmen für den Besitz kinderpronographischer Werke ist Geldbuße oder Gefängnis bis zu einem Jahr. Der derzeitige Strafrahmen für die (private) Verbreitung kinderpornographischer Werke ist Gefängnis von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Hält die Fraktion diesen Strafrahmen für ausreichend? Oder würde sie ihn, wenn sie gesetzgeberische Kompetenz auf Bundesebene hätte,
verändern, und wenn ja, mit welcher Strafbewehrung?

17. Nach Angaben der Fraktion hat der vormalige Abgeordnete Matthias Paul am 24. November angekündigt, „in den nächsten Tagen“ eine Erklärung zu dem gegen ihn bestehenden dringenden Tatverdacht abzugeben. Eine solche ist hier bisher nicht bekannt. Gedenkt die Fraktion, Matthias Paul an die Abgabe einer solchen Erklärung zu erinnern? Wenn ja, gedenkt die Fraktion, dabei einen Zeitrahmen anzugeben, binnen derer sie die Abgabe der Erklärung für wünschenswert hält?

18. Falls die Fraktion im Sinne von Frage 17 Matthias Paul an die Abgabe einer solchen Erklärung erinnert und dabei auch einen wünschenswerten Zeitrahmen angibt, wie gedenkt die Fraktion zu reagieren, wenn dies nicht innerhalb des ggfs. zu nennenden Zeitrahmens geschieht? Und wie gedenkt der Landesverband, dessen Mitglied Matthias Paul nach hiesiger Kenntnis offenbar noch ist, in einem solchen Fall zu reagieren?


Hamburg, den 30. November 2006


Christian Worch


Anhang:
Das Mitgliederrundschreiben von Holger Apfel und Winfried Petzold nebst dem einführenden Text dazu aus dem „Nationalen Forum Sachsen“:

Liebe Kameraden, nachfolgend gebe ich Euch die Stellungnahme der NPD-Sachsen zu den Ermittlungen gegen Matthias Paul zur Kenntnis, die per Rundschreiben an die sächsischen NPD-Mitglieder unterwegs ist. Über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die Auswertung der bei der Durchsuchung beschlagnahmten Gegenstände ist uns bisher nichts bekannt.


Dresden, 30.11.2006

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

wie Ihr Euch denken könnt, herrscht bei uns allen noch immer Fassungslosigkeit über die von der Staatsanwaltschaft Dresden und der Medienöffentlichkeit erhobenen Vorwürfe gegen unseren ehemaligen Abgeordneten und Landespressesprecher Matthias Paul. Da zu Recht viele Nachfragen an uns herangetragen wurden, sehen wir die Notwendigkeit gegeben, uns zum zweiten Mal innerhalb von zehn Tagen an Euch zu wenden, um Euch über den uns zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Sachverhalt zu informieren.

Am vergangenen Freitag ab 9.30 Uhr durchsuchte die Staatsanwaltschaft Dresden mit Polizeibeamten das Abgeordnetenbüro, das Bürgerbüro und die Privatwohnung von Matthias Paul mit Genehmigung des Landtagspräsidenten. Laut Durchsuchungsbeschluß wird gegen Paul wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften (so heißt der Straftatbestand, wobei unter Schriften auch Datenträger, Videos u. ä. fallen – es muß sich also nicht um Bücher oder Zeitschriften handeln) ermittelt. Wie der Presse zu entnehmen ist, wurden bei der Durchsuchung vor allem Videos und mehrere Ordner beschlagnahmt, deren Mitnahme beim derzeitigen Stand noch nichts besagt, da die Staatsanwaltschaft diese vorsorglich zur Prüfung beschlagnahmt haben dürfte, weil die Etikettierung nicht zwingend dem tatsächlichen Inhalt entsprechen muß.

Nach Abschluß der Wohnungsdurchsuchung kam M. Paul am späten Freitagnachmittag ins Büro, wo er zunächst dem Fraktionsvorstand, am Abend auch der Parteiführung den Sachverhalt aus seiner Sicht schilderte. Im Rahmen dieser Aussprache gestand er ein, daß er zu Hause im größeren Stil “normale” Pornofilme aus dem Weltnetz heruntergeladen habe. Schon dieser eingeräumte Umstand ist höchst unerfreulich, da sich Paul als MdL seiner herausgehobenen Position und der damit verbundenen politischen und moralischen Verantwortung hätte bewußt sein müssen. Allerdings bestreitet er den Vorwurf des Vertriebs pornografischer Schriften ebenso vehement wie jenen, bewußt Kinderpornos besessen bzw. übertragen zu haben. Auch den Vorwurf, jemals an seinem Computer im Landtag irgendwelche Pornoseiten eingesehen und einschlägige Daten heruntergeladen zu haben, bestreitet er energisch.

Paul erklärte ferner, daß er sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vorläufig nicht weiter äußern wolle, da derzeit noch unklar sei, ob und wann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben werde. Sollte es zu einer Anklage kommen, werde er sich im Rahmen des Strafverfahrens zu den Vorwürfen äußern. Zunächst bleibe abzuwarten, was die Staatsanwaltschaft an konkreten Tatvorwürfen gegen ihn vorzubringen habe und welche Ergebnisse das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden bringen werde.

Bei unseren Gesprächen machten wir ihm klar, daß er – sofern die Vorwürfe nicht vollständig ausgeräumt werden könnten – für Partei und Fraktion nicht mehr tragbar sei.

Matthias Paul räumte ein, daß er verantwortungslos gehandelt hat und sah ein, daß die Vorkommnisse unweigerlich Konsequenzen nach sich ziehen müßten. Der am Freitagabend gestellten Aufforderung der Partei- und Fraktionsführung, sein Mandat niederzulegen und von seinen Parteiämtern zurückzutreten, kam er umgehend nach. Auf einer Sondersitzung der Fraktion am darauffolgenden Montag begrüßten alle Abgeordneten und Mitarbeiter diesen Schritt, um weiteren Schaden von der Partei abzuwenden.

Viele Außenstehende werten Pauls Entscheidung als Schuldeingeständnis. Wir sehen darin zunächst einmal ein verantwortungsvolles Handeln gegenüber unserer NPD, der er immerhin seit früher Jugend (seit 14 Jahren) angehört. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe kann im Rahmen der Schadensbegrenzung ein Mandatsverzicht und der Rücktritt von allen Ämtern nur die logische Konsequenz seines grundsätzlich unverantwortlichen Handelns sein, denn Fakt ist: Allein schon auf der Basis des uns bekannten und geschilderten Sachverhalts ist er für uns nicht mehr tragbar! Und in aller Deutlichkeit sei auch festgestellt: Die NPD – die stets für ein hartes und konsequentes Vorgehen im Kampf für die Durchsetzung eines effektiven Kinderschutzes eingetreten ist – wird auch für M. Paul die umfassende Ausschöpfung des rechtlich möglichen Strafrahmens einfordern, wenn sich die Vorwürfe gegen ihn tatsächlich
bewahrheiten sollten!

Jedem wird ersichtlich sein, daß Paul nach den Vorkommnissen dieser Tage und seiner damit verbundenen Mandatsniederlegung politisch, aber auch wirtschaftlich zunächst einmal „erledigt“ ist. Da er kein Arbeitslosengeld erhält, wird er Ersparnisse aufbrauchen und sich anschließend wohl aufgrund seiner politischen Vergangenheit und der ggf. noch laufenden Ermittlungen in die Hartz-IV-Schar einreihen müssen. Daran ist er selbst schuld. An dieser Stelle sei aber auch angemerkt, daß er genauso gut unter Mitnahme seines Mandats aus der Fraktion hätte austreten und darauf warten können, wie die Medien den Fall im Rahmen ihres Kampfes gegen Rechts immer weiter auswalzen. Als fraktionsloser Abgeordneter könnte er weiterhin Diäten kassieren, ohne dafür den geringsten Handschlag tun oder sich im Landtag aufhalten zu müssen. Damit stünde er zumindest finanziell besser da als nach seinem jetzigen
Mandatsverzicht.

Genauso gut hätte er Verschwörungstheorien entwickeln und uns im Unklaren lassen können. Wer hätte das angesichts der harten Bandagen im Kampf gegen Rechts als total abwegig betrachten wollen? Er hätte Fraktion und Partei gezielt ins offene Messer laufen lassen können, da wir zunächst einmal von seiner absoluten Unschuld hätten ausgehen müssen, wenn er die Vorwürfe komplett zurückgewiesen hätte. Der Medienrummel wäre noch viel schlimmer (und wohl noch viel länger verlaufen), als es jetzt zweifellos schon ist!

Liebe Kameraden, zweifellos ist mit dem “Pornoskandal” eine Katastrophe eingetreten, die uns politisch zurückwirft und uns alle persönlich sehr betroffen stimmt. Dies um so mehr, weil Matthias Paul – ganz im Gegensatz zu Schmidt, Baier, Schön und Menzel – ein wichtiger Leistungsträger der Fraktion war, dem wir derartige Verwicklungen nicht  zugetraut hätten. Wir bedauern die Vorkommnisse und können uns – auch wenn es an der Sachlage nichts ändert – nur bei allen Kameraden und Wählern dafür entschuldigen, daß unsere Partei in letzter Zeit immer neue Rückschläge aufzuarbeiten hat.

Im Hinblick auf die Landtagswahl 2009 könnten wir aber versprechen: Wir werden alles daran setzen, unsere Kandidaten vorher auf ihre politische Kompetenz und charakterliche Integrität noch genauer zu überprüfen und ihre Vergangenheit so weit wie möglich zu durchleuchten. Bei der Auswahl gilt es, Intrigenspielereien im Keim zu ersticken, nicht auf irgendwelche KV-/Jugend- /Alter-/Frauen-Quoten, Geld oder allein auf die Dauer der Parteimitgliedschaft Rücksicht zu nehmen. Entscheidend ist, daß wir aus Schaden klug werden.

Noch einmal darf so etwas nicht passieren, und wir sind froh, daß schon unsere Kameraden in Mecklenburg-Vorpommern ganz andere Maßstäbe bei der Kandidatenauswahl gestellt haben als dies 2003 in Sachsen der Fall war.

Da wir wissen, daß die Kandidatenauswahl in der Vergangenheit nicht selten dem Zufall oder nicht immer sinnvollen “Auswahlkriterien” überlassen war, muß jeder aus dem in diesem Fall traurigen Beispiel Sachsens seine Lehren für die Zukunft ziehen, wobei wir alle Realisten genug sein sollten, um zu wissen, daß ähnliche Fälle nicht immer grundsätzlich verhindert werden können. Denn es steht einem Menschen nicht auf der Stirn geschrieben, ob es sich um einen Agent oder Betrüger handelt. Das soll uns aber nicht von der unbedingten Verpflichtung abhalten, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um Risiken weitestgehend auszuschließen! Wir jedenfalls werden alles daran setzen, daß der nächste Listenparteitag keinen Kardinalfehler begeht, für den wir dann wieder über Jahre hinweg den Kopf hinhalten müssen.

Liebe Kameraden, wie Ihr Euch denken könnt, sind Fraktion und Landesvorstand noch immer erschüttert über die Vorkommnisse, und es stimmt uns wütend, wenn man einerseits die Einsatzfreude vieler Aktivisten sieht, die unsere Partei unter größtem Einsatz nach vorn bringen wollen, und man es andererseits immer wieder mit Leuten zu tun hat, die den ihnen anvertrauten Aufgaben aus unterschiedlichsten Gründen nicht gewachsen sind und alles kaputt machen, was andere aufgebaut haben.

Es ist klar, daß es im Moment erst einmal darum gehen muß, Schadensbegrenzung zu betreiben und wieder zur Ruhe zu kommen, um unserer politischen Arbeit gerade im Dezember vernünftig bewältigen zu können, wo wir uns mit dem “Doppelhaushalt 2007/ 2008” auseinanderzusetzen haben. Das mag für Außenstehende zweitrangig sein, aber es ist auch nicht damit geholfen, wenn wir uns nur noch mit uns selbst beschäftigen.

Auch wenn wir keinen übertriebenen Zweckoptimismus verbreiten wollen, gilt es außerdem festzustellen, daß der nächste Wahltermin noch in weiter Ferne liegt und uns somit die Möglichkeit zur “Regenerierung” und zur politischen Überzeugungsarbeit bleibt. Auch wenn wir wissen, daß Meinungsumfragen Schall und Rauch sind, ist es bemerkenswert, daß wir nach vormals 3 % in Sachsen nach einer jüngsten Meinungsumfrage von „infratest dimap“ bei 7 % liegen – ohne kostenintensiven Wahlkampf, trotz totaler Medienblockade unserer Sacharbeit, trotz Aussteigergeschichten, trotz der jüngsten Medienvorwürfe über die angebliche Zweckentfremdung von Fraktionsmitteln für die Parteiarbeit. Das beweist, daß wir über ein gesundes Reservoir an Stammwählern verfügen, die Lug und Trug von der Wahrheit unterscheiden können. Natürlich wissen wir genau, daß uns der “Porno-Skandal” in den kommenden Wochen zurückwerfen wird, aber es liegt in unserer Hand, in den nächsten Jahren durch weiterhin gute inhaltliche Arbeit das 2004 in uns gesetzte Vertrauen zu bestätigen. Damit dies gelingt, hat die Fraktion bereits beschlossen, im Frühjahr eine Informationsoffensive in allen Teilen Sachsen zu starten, um die Zustimmungswerte trotz der aktuellen Turbulenzen zu halten und weiter auszubauen.

Liebe Kameraden, natürlich können wir verstehen, daß mit jedem Vorfall das in die Fraktion investierte Vertrauen nicht gestärkt wird. Und doch ist es unseres Erachtens jetzt wichtiger denn je, daß wir uns von den Angriffen von außen und innen nicht beirren lassen, sondern noch enger zusammenrücken und an einem Strang ziehen! Natürlich ist es einfach, in siegreichen Zeiten mit dabei zu sein, aber im Namen der Fraktion und des Parteivorstandes danken wir all jenen im Voraus, die der Partei und Fraktion auch in schwerer Stunde zur Seite stehen werden.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Winfried Petzold, NPD-Landesvorsitzender
Holger Apfel, NPD-Fraktionsvorsitzender

Und jetzt hierzu noch eine kleine Anmerkung von mir.

Also schon der Besitz von größeren Mengen „normaler“, nicht strafbarer Pornographie, heruntergeladen aus dem Internet, reicht bei der NPD aus, um als Landtagsabgeordneter nicht mehr tragbar zu sein?

Warum eigentlich? Hängt das von der Menge ab? Oder reichen schon kleinere Mengen, ein einziger beispielsweise? Und wenn es von der Menge abhängt, wo ist die zahlenmäßige Grenze?

Oder geht es darum, daß das Herunterladen von Filmen aus dem Internet meistenteils eine Urheberechtsverletzung darstellt? Zweifellos ein schwerwiegendes Vergehen! Es ist eine Art Betrugsdelikt, weil man damit den Hersteller oder Künstler um sein Honorar bringt. Beziehungsweise den kommerziellen Anbieter um seinen Gewinn. Ein Betrugsdelikt ist aber kein Hindernis, auf eine Landesliste der NPD zu kommen. Der inzwischen von der Fraktion gefeuerte Abgeordnete Menzel wurde in früheren Jahren zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Betrugs verurteilt. So viele Filme kann Matthias Paul ja gar nicht aus dem Internet heruntergeladen haben, daß er allein wegen des Verstoßes gegen das Urheberecht zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt werden könnte!

Entweder herrscht hier Doppelmoral, oder die Fraktion verschweigt – möglicherweise mit Blick auf ein späteres Verfahren gegen ihr vormaliges Mitglied Matthias Paul – weiterhin wichtige Details.

Ausgenommen die Fragen Nrn. 15, 17 und 18. bleibt für mich der Fragenkatalog damit aktuell.

Christian Worch


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