- zurück zur Auswahl -

Göttingen bleibt stationäre Kundgebung

Christian Worch

Hamburg, den 11. Mai 2006



Liebe Kameradinnen und Kameraden,

die übermorgige Demonstration in Göttingen bleibt nach dem Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf eine zweistündige stationäre Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz beschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Durchsetzung einer Demonstrationsstrecke abgelehnt. Die Entscheidungsgründe sind mir zur Zeit noch nicht bekannt, weil der Beschluß an den Kameraden Adolf Dammann ging, der sich zur Zeit im Krankenhaus befindet; daher wird mir der Beschluß irgendwann am Abend von seiner Familie übermittelt. Juristisch interessierte Kameradinnen und Kameraden können natürlich eine Kopie haben, aber aus technischen Gründen möglicherweise erst nach dem Veranstaltungstag.

Auch wenn eine - und zudem auf zwei Stunden beschränkte - stationäre Kundgebung natürlich weit weniger attraktiv für die Teilnehmer ist und auch weit weniger öffentliche Wahrnehmung hat als ein Demonstrationszug, würde ich mich trotzdem über eine rege Beteiligung freuen. Mir erscheint das auch desalb wichtig, um den militanten Linken gegenüber ein Zeichen zu setzen, daß wir uns von ihnen nicht einschüchtern oder vergraulen lassen. Göttingen ist kein rechtsfreier Raum, und auch wenn wir unser Grundrecht diesmal in Göttingen nur eingeschränkt durchsetzen können, werden wir natürlich künftig unsere Bemühungen dazu noch verstärken.

Mit besten Grüßen
Christian Worch


 Zur Startseite