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LÜNEBURG FINDET STATT!

Nachricht von
Christian Worch

Hamburg, den 27. Januar 2006

LÜNEBURG FINDET STATT!

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht das von den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten bestätigte Versammlungsverbot außer Vollzug gesetzt; die Demonstration morgen in Lüneburg kann also stattfinden.

Beginn 12.oo Uhr Scunthopeplatz, das ist Kreuzung Graalweg / Bastionstraße

Anreiseinformationen:

Leider wird der Bahnhof Lüneburg für uns nicht nutzbar sein, da wir mit massiven linken Gegendemonstrationen zu rechnen haben und diese sich im Bahnhofsbereich abspielen. Auch der Sulzwiesenparkplatz sollte gemieden werden, meinen Informationen nach treffen sich dort linke PKW- und Reisebusfahrer in mutmaßlich gleichfalls großer Anzahl. Eine vernünftige Anreisemöglichkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr kann daher leider nicht vorgschlagen werden; es wird notwendig sein, auf PKW-Fahrgemeinschaften zurückzugreifen.

Ich empfehle mit dem PKW eine Anreise VON Norden her in Richtung Scunthopeplatz; bei Anfahrt von Süden her könnte die Möglichkeit bestehen, am Rande der Innenstadt in den Operationsbereich linker Gruppen zu kommen, die von ihren mutmaßlichen Aufmarschgebieten her (Bahnhof auf der östlichen Seite und Sulzwiesen auf der westlichen Seite) die Innenstadt sozusagen „in der Zange haben“.

Mit besten Grüßen
Christian Worch



PS: Für Personen, die an den Demonstrationen in Dortmund und Stuttgart interessiert sind:
Das Dortmunder Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt; dagegen haben die Dortmunder Kameraden das Oberverwaltungsgericht Münster angerufen, das traditionell negativ entscheidet. In diesem Falle wollen die Dortmunder Kameraden das Verfassungsgericht anrufen. Nach dem heute in meiner Sache ergangenen Beschluß ist davon auszugehen, daß sie gewinnen werden.
Das Stuttgarter Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart außer Vollzug gesetzt; dagegen hat die Stadt den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim angerufen. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts vermute ich, daß Mannheim im Sinne der Veranstalter entscheiden wird; wenn nicht, wollen auch die Stuttgarter Veranstalter das Verfassungsgericht anrufen, und es ist davon auszugehen, daß sie gleichfalls gewinnen werden.
Aller Voraussicht nach werden als auch die Demonstrationen in Dortmund und Stuttgart planmäßig stattfinden können.


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