- zurück zur Auswahl -

LÜNEBURG IST LUSTIG.....

Nachricht von
Christian Worch

Hamburg, den 21. Januar 2006


LÜNEBURG IST LUSTIG.....


Wenn einmal der Wurm drin ist, dann ist der Wurm drin. – Mit der letzten Rundmail hatte ich Euch unterrichte, daß die Anfechtung des Celle-Verbotes für den 28. Januar 2006 deshalb scheiterte, weil ich eine Änderung des Landesverwaltungsrechts übersehen hatte. (Lästig halt, daß es 16 Bundesländer gibt – wird mal Zeit, daß diese Zahl reduziert wird.)

Unsere lieben Freunde von der linken Seite waren mal recht fleißig; als ob sie Gedanken lesen könnten, meldeten sie daraufhin in Lüneburg eine Demonstration gegen eine noch gar nicht angemeldete Demonstration von mir an..... Tatsächlich war das wohl weniger die hohe Kunst des Gedankenlensens, als daß sie sich vermutlich die Mühe gemacht haben, in allen größeren Städten Niedersachsens (oder zumindest Nord-Niedersachsens) vorsorglich Demonstrationen anzumelden. Das ist nicht weiter wild, führt aber dazu, daß in Lüneburg der Bahnhof als Ausgangsort der Demonstration ausscheidet. Er gefiel mir ohnehin nicht so gut, weil er ein wenig außerhalb des Innenstadtbereiches liegt und der Weg von dort in die Innenstadt von Gegendemonstranten leicht abzusperren wäre.

Aber wenn schon versucht wird, jemanden zu ärgern, dann halt möglichst mit allen Mitteln: Am Donnerstagmorgen (19.1.) verbot die Stadt Lüneburg die Demonstration. Am gleichen Mittag focht ich das Verbot an, und am Freitagmorgen (20.1.) bestätigte das Verwaltungsgericht Lüneburg das Verbot. Abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts meinten die Lüneburger Verwaltungsrichter, eine Gefährdung der „öffentlichen Ordnung“ allein reiche aus für ein Verbot.

Das werden die Herrschaften entweder mit ihrem Obergericht klären dürfen oder aber – was ich für eher wahrscheinlich halte, weil es beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eher eine negative Tendenz gegen uns gibt – mit den Richtern in Karlsruhe. Was die Karlsruher Richter davon halten, wenn andere Gerichte – wie vielfach das Oberverwaltungsgericht in Münster – meinen, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ständig ignorieren zu können, ist wohl allgemein bekannt....

Ich gehe also weiterhin davon aus, daß die Demonstration stattfinden wird. Da der Bahnhof als Ausgangsort nicht zur Verfügung steht, ist vorgesehen der Parkplatz „Scunthorpeplatz“ beziehungsweise der davor liegende Kreuzungsbereich Graalwall / Bastionstraße.

Aus den genannten Gründen entfällt der Bahnhof für die Anreise; daher wäre also auf Fahrgemeinschaften auszuweichen; brauchbare Busverbindungen sind hier nicht bekannt.

Wenn es, wie ich vermute, mit der Verbotssache bis zum Verfassungsgericht geht, wird die Entscheidung möglicherweise relativ kurzfristig ergehen.

Mit besten Grüßen
Christian Worch


 Zur Startseite