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Baden-Württemberg: Ein Stolperstein beseitigt

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 25. August 2005



Am 21. August meldete ich, daß vorbehaltlich der Entscheidung des Bundeswahlleiters es so aussehen würde, als sei die NPD im Landes Baden-Württemberg nicht per Zweitstimmenliste zu wählen. Heute mittag hat der Bundeswahlleiter seine Entscheidung verkündet; dem Einspruch der NPD wurde stattgegeben. Daher ist die NPD dann in der ganzen Republik per Zweitstimme wählbar und zumindest in den allermeisten Wahlkreisen auch mit Direktkandidaten, also per Erststimme. Die gemäßigtere radikale Konkurrenz in Gestalt der REPUBLIKANER dürfte allerdings in mindstens einem Bundesland nicht wählbar sein, nämlich in Mecklenburg-Vorpommern.

Von irgendeinem Erfolg gegen die Zurückweisung der Direktkandidatur des bekannten nationalen Rechtsanwalts Jürgen Rieger in der Hansestadt Rostock ist bisher nichts bekannt; da die Zurückweisung erfolgte, weil durch den (inzwischen zurückgetretenen) zuständigen Kreisvorsitzenden der NPD versäumt worden war, notwendige Anlagen zu den Wahlunterlagen einzureichen, ist auch unwahrscheinlich, daß im Fall der Direktkandidatur von Jürgen Rieger der selbe Erfolg erzielt werden kann wie mit der Baden-Württembergischen Landesliste. Das mag für die NPD (und Jürgen Rieger) zwar ärgerlich sein, aber die nunmehr doch erfolgte Zulassung der Landesliste im bevölkerungsreichen Baden-Württemberg ist eindeutig erheblich wichtiger als die Frage der Zulassung einer einzelnen Direktkandidatur.

mit besten Grüßen
Christian Worch


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