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STADT HAMBURG ZAHLT SCHADENSERSATZ FÜR KONZERTAUFLÖSUNG

Nachricht von:
Christian Worch

Hamburg, den 6. April 2005


Stadt Hamburg zahlt Schadenersatz für Konzertauflösung!


Im Februar 2001 feierte ein Hamburger Kamerad seinen 25. Geburtstag im großen Kreis – bei fünfhundert Gäste und Live-Musik, u.a. die bekannte Rechtsrock-Band „Noie Werte“. Das gefiel der Polizei nicht. Kaum hatte die Feier begonnen, erschien die Staatsmacht und löste sie auf, wobei es auch zu kleineren Rangeleien zwischen Teilnehmern und Polizisten kam.

Der Veranstalter erhob darauf Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Stadt argumentierte, es sei ein Konzert der im Sommer davor verbotenen Skinhead-Organisation „Blood and Honour“ gewesen. Dies aber war vor Gericht nicht haltbar; das Verwaltungsgericht stellte die Rechtswidrigkeit der Auflösung fest. Die Stadt legte Berufung zum Oberverwaltungsgericht ein und verlor auch dort. Damit war rechtskräftig festgestellt, daß die Stadt rechtswidrig gehandelt hat.

Also erhob der Veranstalter die sogenannte „Amtshaftungsklage“ (Schadenersatzklage gegen die Behörde) vor dem Landgericht (Zivilsachen) Hamburg.

Die Stadt zeigte sich in diesem Verfahren einsichtiger als vor dem Verwaltungsgericht und stimmte einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich zu. Aufgrund dieses gerichtlichen Vergleichs muß die Stadt Hamburg dem Veranstalter nunmehr einen Schadenersatz in Höhe von €1.200,-- (EURO tausendzweihundert) bezahlen. Da es allerdings ein Vergleich ist, trägt der Veranstalter einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten selbst; unter dem Strich werden also deutlich weniger als tausend EURO übrigbleiben. Das ist nicht ganz zufriedenstellend, weil der Schaden höher war, aber der Veranstalter zeigte sich ausgesprochen erfreut, unter den heutigen Umständen ÜBERHAUPT etwas von der Stadt zurückzubekommen, und wen’s auch nur ein Teil ist.

Man sieht also, daß es sich durchaus lohnt, gegen Repression und behördliche Willkür vorzugehen. Und zwar NICHT NUR in der klassischen Form einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, das zwar die Rechtswidrigkeit behördlichen Handelns feststellen kann, wovon man aber noch lange keinen Ausgleich für den damit verbundenen Schaden hat. Nein, auch die Amtshaftungsklage auf behördlichen Schadenersatz ist möglich und in mindestens einigen Fällen auch erfolgversprechend. Nachteil dabei ist allerdings, daß die Anwalts- und Gerichtskosten vor dem Landgericht recht hoch sind. Wenn so etwas in geeigneten Fällen aber öfter durchgezogen wird, steigen die Erfolgsaussichten vor den Gerichten, weil es dann immer mehr Urteile anderer Gerichte in vergleichbaren Fällen gibt, auf die man sich berufen kann.

Also gilt auch in diesen Dingen:

Wer sich nicht wehrt,
der lebt verkehrt!

Mit besten Grüßen
Christian Worch



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